Bekomme ich den Rollator von der Krankenkasse bezahlt? Und wie geht das? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Rollator auf Rezept erhalten!

Erster Ansprechpartner: Ihr Arzt

Egal, ob Sie bereits eine Gehhilfe verwenden, oder sich erstmalig mit dem Thema befassen: Wenden Sie sich zuerst an Ihren Arzt, wenn Sie für mehr Sicherheit und Unabhängigkeit einen Rollator benötigen. Beschreiben Sie ihm dabei genau, wie Sie Ihre Unsicherheit beim Gehen empfinden und was Sie einschränkt.

Erklären Sie Ihrem Arzt aber auch genau, wie Sie in Ihrem Alltag mobil sein möchten: Wollen Sie sich bloß in Ihrer Wohnung sturzfrei bewegen können oder sind Ihnen sogar ausgedehnte Spaziergänge auf unbefestigten Wegen wichtig? Vielleicht machen Sie Ihre Besorgungen und Einkäufe ja gerne selbst und bleiben damit unabhängig im Alltag.

Für all diese Verwendungszwecke gibt es recht unterschiedliche Rollatoren, klären Sie deshalb mit Ihrem Arzt, was Ihnen im Alltag wichtig ist.

Rollator auf Rezept: Erst das Rezept, dann die Krankenkasse

Ihr Arzt verschreibt Ihnen dann einen Rollator, Sie erhalten das Rezept für einen Rollator also ihm. Allerdings entscheidet daraufhin erst die Krankenkasse, welches konkrete Modell Ihnen bezahlt wird.

Meist wählt die Krankenkasse ein günstiges Modell, oft sogar einen technisch etwas veralteten Standardrollator. Aber das bedeutet nicht, dass sie auch tatsächlich dieses Rollatormodell verwenden müssen. Es gibt nämlich die Möglichkeit der Zuzahlung der Krankenkasse zu einem von Ihnen ausgewählten, höherwertigen Modell. Diese Zuzahlung in der Höhe des Preises eines Standardrollators nennt sich auch Versorgungspauschale. Sie unterscheidet sich etwas je nach Region und Ihrer Krankenkasse.

Sprechen Sie das Thema unbedingt vorab beim Einreichen Ihres Rezepts bei der Kasse an, wie Sie eine Zuzahlung erhalten, wenn Sie sich eine bestimmtes Modell selbst beschaffen möchten.

Kassenmodell oder Wunschrollator?

Kassenmodell

Kassenmodelle sind nicht nur bei Brillen meist recht nüchterne Angelegenheiten. Bei Rollatoren heißt das meist: Standardrollator mit Minimalausstattung und beschränkter Verwendbarkeit im Freien und für Besorgungen. Für die Verwendung ausschließlich zu Hause mag ein solches Modell aber oft schon ausreichen.

Wunschrollator

Anders bei Ihrem Wunschrollator: Hier können Sie mittlerweile aus einem großen Angebot wählen. Von besonders leichten Modellen über Outdoor-Rollatoren bis hin zu den neuesten Carbon-Rollatoren gibt es für jeden Geschmack und für jedes Bedürfnis das richtige Modell mit dem passenden Zubehör. Hier ein Überblick über verschiedene Rollatortypen.

Ihren Wunschrollator können Sie mittlerweile auch ganz einfach in zahlreichen Online-Shops, z.B. auch auf Amazon, bestellen. Die Auswahl ist groß, sehen Sie sich also ruhig auch virtuell um.

Natürlich kosten die attraktiveren Modelle auch mehr als das einfache Kassenmodell. Die Krankenkassen zahlen jedoch meist den Betrag zu Ihrem Wunschrollator zu, den auch ein Standardrollator gekostet hätte. Kontaktieren Sie daher am besten vorab Ihre Kasse, wenn Sie sich selbst ein bestimmtes Modell kaufen möchten und Ihre Kasse eine Zuzahlung leisten soll.

Upgrading: Wenn das Kassenmodell nicht genügt

Grundsätzlich haben Sie bei entsprechenden Problemen beim Gehen Anspruch auf einen Rollator auf Kosten der Krankenkasse. Allerdings kann ein einfaches Modell bei speziellen Problemen wie Arthritis oder bestimmten Muskelerkrankungen nicht reichen.

Für Arthitispatienten oder bei Schwindel kann zum Beispiel ein sogenannter Hochrollator oder Arthritisrollator notwendig werden. Dieser Rollatortyp verfügt über Unterarmstützen, so dass Sie Ihr Gleichgewicht leichter halten können, auch wenn Sie nicht mehr fest zugreifen können.

Bei Muskelschwäche ist häufig ein moderner Leichtgewichtrollator das optimale Gerät. Durch sein geringes Gewicht und seine optimierte Bedienung kann ein Leichtgewichtrollator auch mit wenig Köperkraft genutzt werden.

Ein hohes Körpergewicht wiederum kann die Verwendung eines sogenannten XXL-Rollators mit besonders hoher Belastbarkeit notwendig machen. Für sehr große Personen wiederum gibt es häufig Ausführungen mit entsprechender Verstellbarkeit der Griffe und angepasster Sitzhöhe.

Ihr Arzt sollte daher Ihre spezielle Problematik in seinem Rezept genau vermerken und für die Krankenversicherung begründen, warum Sie einen speziellen, höherwertigen Typ von Rollator benötigen. Auf der Webseite des GVK-Spitzenverbandes findet sich das sogenannte Hilfsmittelverzeichnis. Möglicherweise kann Ihr Arzt sogar die Hilfs­mittel­verzeich­nisnummer eines bestimmten Modells im Rezept eintragen.

Widerspruch einlegen: Oft klappt das

Sollte die Krankenkasse ihr vom Arzt vorgeschlagenes, höherwertiges Rollatormodell nicht genehmigen oder nicht den vollen Zuschuss zu Ihrem selbst ausgewählten Wunschmodell zahlen wollen, können Sie immer noch Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen.

Nicht entmutigen lassen, die Sozialverbände und Pflegestützpunkte können Ihnen dabei helfen!

Fazit

Egal, ob Sie nur einen einfachen Rollator für zu Hause benötigen oder ein Top-Modell für ausgedehnte Unternehmungen anschaffen wollen: Ihre Krankenkasse übernimmt bei Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit die Kosten oder leistet wenigstens eine Zuzahlung zu Ihrem Wunschmodell. Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arzt und beschreiben Sie ihm neben Ihrer Problematik auch Ihren Alltag und den Einsatzzweck des gewünschten Rollators!